yoga schweiz – Weiterbildungskonzept für Yoga-LehrerInnen/ von yoga schweiz-empfohlene
Weiterbildungskurse
Die permanente Weiterbildung ist ein Instrument der Qualitätssicherung
und –förderung. Spezifische Zielsetzung, Inhalt und
Form der Weiterbildung sollen in einem gewissen Rahmen geregelt
werden, damit deren Qualität gewährleistet bleibt.
Ziel dieser qualifizierten Weiterbildungsbestrebungen ist ein möglichst
professioneller, qualitativ hochstehender Yogaunterricht.
Die von der SYG anerkannten und empfohlenen Weiterbildungsseminare
für Yogalehrende werden in der Zeitschrift von yoga schweiz separat
geführt und nur unter gewissen Bedingungen in diese Sparte
aufgenommen (siehe Kriterienkatalog).
Kriterien für eine qualifizierte Weiterbildung für YogalehrerInnen
und Standards für entsprechende Weiterbildungskurse.
Kursinhalt:
relevantes, aktuelles Thema, nicht
zur Grundausbildung gehörend, (vorwiegend aus dem Bereich: Gesundheitsförderung
durch Yoga, Persönlichkeitsbildung, Erwachsenenbildung)
Kursleitung:
qualifizierte, erfahrene Ausbildner
(Diplom SYG und/oder gleichwertige Qualifikation)
Organisation:
über eine SYG-anerkannte Ausbildungsschule.
Externe AusbildnerInnen können allenfalls über eine
solche Schule ein Weiterbildungsangebot organisieren. Ausnahmen
sind möglich.
Ausschreibung:
Die WB-Angebote sind formal
normiert.
Kosten:
angemessenes Preis- und Leistungsverhältnis (TN-Richtzahl:10)
Empfehlung: halbtags Fr. 80.–; einen Tag Fr. 150.– ;
ein Wochenende Fr. 280.– (der Aufwand für allfällige
Sekretariatsarbeiten, für Werbung, Raummiete und gute
Honorare muss problemlos abgedeckt werden können)
Kostenbeteiligung:
Die Kursorganisation beteiligt sich an den
Kosten, welche der SYG durch die Organisation und die Publikation
entstehen. Ansatz: Fr. 20.-- pro TeilnehmerIn an einem von der
SYG empfohlenen Weiterbildungsseminar.
Empfehlung:
Die ausgeschriebenen Kurse werden durch die Päd.
Kommission begutachtet. Die Päd. Kommission wahrt die
Ausgewogenheit der Kursthemen und Anbieter, wacht über
die Qualität
von Kursinhalt und Kursdurchführung und versucht ausgesprochene
Weiterbildungsbedürfnisse zu eruieren. Sie kann bei
Bedarf auch zu spezifischen Seminarien anregen. Die Empfehlung
erfolgt durch eine Arbeitsgruppe ad hoc.
Obligatorische Weiterbildung:
Sofern
eine Krankenkassen-Zulässigkeit,
die Aufnahme in das EMR
oder in den Schw. Verband für das natürl.
Heilen (SVNH) mit der Klausel einer "obligatorischen
Weiterbildung" gekoppelt
ist, kann eine jährliche Weiterbildung zum Obligatorium
werden. Die diesbezüglichen
Entwicklungen sind noch abzuwarten. Als Weiterbildung gelten in diesem
Fall nur die von der SYG anerkannten und empfohlenen Weiterbildungsseminare.
Kurskonzepte:
a) Normalkurse ca. 3–20h
b) Weiterbildung/Zusatzqualifikation mit Zertifikat (Konzept
pendent)
Weiterbildungscontrolling:
Durch gezieltes
Feedback (Umfragebogen) soll die Qualität
der Weiterbildungskurse einer kritischen Überprüfung unterzogen
werden.
Kurs-, Stundenbestätigung:
Den TeilnehmerInnen wird nach erfolgtem
Abschluss eine Kurs-, Stundenbestätigung abgegeben. |