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Weiterbildungskonzept

 


yoga schweiz – Weiterbildungskonzept für Yoga-LehrerInnen/ von yoga schweiz-empfohlene Weiterbildungskurse


Die permanente Weiterbildung ist ein Instrument der Qualitätssicherung und –förderung. Spezifische Zielsetzung, Inhalt und Form der Weiterbildung sollen in einem gewissen Rahmen geregelt werden, damit deren Qualität gewährleistet bleibt.
Ziel dieser qualifizierten Weiterbildungsbestrebungen ist ein möglichst professioneller, qualitativ hochstehender Yogaunterricht.
Die von der SYG anerkannten und empfohlenen Weiterbildungsseminare für Yogalehrende werden in der Zeitschrift von yoga schweiz separat geführt und nur unter gewissen Bedingungen in diese Sparte aufgenommen (siehe Kriterienkatalog).
Kriterien für eine qualifizierte Weiterbildung für YogalehrerInnen und Standards für entsprechende Weiterbildungskurse.

Kursinhalt:
relevantes, aktuelles Thema, nicht zur Grundausbildung gehörend, (vorwiegend aus dem Bereich: Gesundheitsförderung durch Yoga, Persönlichkeitsbildung, Erwachsenenbildung)

Kursleitung:
qualifizierte, erfahrene Ausbildner (Diplom SYG und/oder gleichwertige Qualifikation)

Organisation:
über eine SYG-anerkannte Ausbildungsschule. Externe AusbildnerInnen können allenfalls über eine solche Schule ein Weiterbildungsangebot organisieren. Ausnahmen sind möglich.

Ausschreibung:
Die WB-Angebote sind formal normiert.

Kosten:
angemessenes Preis- und Leistungsverhältnis (TN-Richtzahl:10) Empfehlung: halbtags Fr. 80.–; einen Tag Fr. 150.– ; ein Wochenende Fr. 280.– (der Aufwand für allfällige Sekretariatsarbeiten, für Werbung, Raummiete und gute Honorare muss problemlos abgedeckt werden können)

Kostenbeteiligung:
Die Kursorganisation beteiligt sich an den Kosten, welche der SYG durch die Organisation und die Publikation entstehen. Ansatz: Fr. 20.-- pro TeilnehmerIn an einem von der SYG empfohlenen Weiterbildungsseminar.

Empfehlung:
Die ausgeschriebenen Kurse werden durch die Päd. Kommission begutachtet. Die Päd. Kommission wahrt die Ausgewogenheit der Kursthemen und Anbieter, wacht über die Qualität von Kursinhalt und Kursdurchführung und versucht ausgesprochene Weiterbildungsbedürfnisse zu eruieren. Sie kann bei Bedarf auch zu spezifischen Seminarien anregen. Die Empfehlung erfolgt durch eine Arbeitsgruppe ad hoc.

Obligatorische Weiterbildung:
Sofern eine Krankenkassen-Zulässigkeit, die Aufnahme in das EMR oder in den Schw. Verband für das natürl. Heilen (SVNH) mit der Klausel einer "obligatorischen Weiterbildung" gekoppelt ist, kann eine jährliche Weiterbildung zum Obligatorium werden. Die diesbezüglichen Entwicklungen sind noch abzuwarten. Als Weiterbildung gelten in diesem Fall nur die von der SYG anerkannten und empfohlenen Weiterbildungsseminare.

Kurskonzepte:
a) Normalkurse ca. 3–20h
b) Weiterbildung/Zusatzqualifikation mit Zertifikat (Konzept pendent)

Weiterbildungscontrolling:
Durch gezieltes Feedback (Umfragebogen) soll die Qualität der Weiterbildungskurse einer kritischen Überprüfung unterzogen werden.

Kurs-, Stundenbestätigung:
Den TeilnehmerInnen wird nach erfolgtem Abschluss eine Kurs-, Stundenbestätigung abgegeben.

 

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29.11.02/PK