• DE
  • FR
Logo Yoga Schweiz
  • DE
  • FR
  • Home
    • DE|FR
    • Suche
    • Kontakt
    • News­let­ter
    • Impres­sum
    • Daten­schutz­er­klä­rung
    • Sitemap
  • Yoga
    • Den passen­den Yogakurs finden
    • Geschichte des Yoga in der Schweiz
    • Yoga­for­schung
    • Yoga­zeit­schrift
    • Bilder­ga­le­rie
  • Yogakurs
    • Yogakurse in der Nähe
    • Gesund­heits­bei­träge an Yogakurse
  • Professional Register
    • Liste Yoga Teacher YCH
    • Liste Yoga Thera­pists YCH
    • Liste Yoga School YCH
    • Liste Yoga Student YCH
  • Kalen­der
    • Veran­stal­tun­gen
    • Yoga-Schweiz-Kalen­der
    • Yoga-Schweiz-Weiter­bil­dun­gen
    • Veran­stal­tung melden
  • Aus- & Weiter­bil­dung
    • Ausbil­dungs­mög­lich­kei­ten
    • Ausbil­dungs­in­sti­tu­tio­nen
    • Infor­ma­tio­nen für Studie­rende
    • Weiter­bil­dung
    • Aner­ken­nungs­ver­fah­ren
  • Verband
    • Vorstand
    • Geschäfts­stelle
    • Statu­ten
    • Leit­bild
    • Ethik­ko­dex
    • Geschichte
    • Jahres­be­richte
    • Inter­es­sen­ver­tre­tung
  • Mitglie­der
    • Mitglied oder Gönner werden
    • Präsen­ta­ti­ons­vor­teile
    • Partnervorteil – Versicherungen
    • Partnervorteil – Pensionskasse
    • Weiter­bil­dungs­vor­teile
    • Bera­tungs­vor­teile
    • Mitglie­der Login
    • Extra­net Ausbil­dungs­in­sti­tu­tio­nen
    • Extra­net externe Exper­ten
  1. Home
  2. Yogakurs
  3. Gesund­heits­bei­träge an Yogakurse

Gesund­heits­bei­träge an Yogakurse

Sie erhalten hier eine Übersicht der grössten Krankenversicherungen in der Schweiz, die Beiträge aus den Zusatzversicherungen an die Kosten eines Yogakurses leisten. Welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, damit eine Zahlung erfolgt, können Sie ebenfalls dieser Aufstellung entnehmen. Die Liste wird laufend aktualisiert. Hier können Sie die Zusammenstellung auch als PDF-Dokument herunterladen.

Atupri

Benötigt die/der Yogalehrer/-in zum Yoga-Schweiz-Diplom eine weitere Qualifikation?
– Nein

Welche Zusatzversicherung (Versicherungspaket) braucht es für die Rückvergütung von Yogakursen?
– Mivita Reala oder Mivita Extensa

Welcher jährliche Beitrag ist vorgesehen?
– Mivita Reala: 50 %, max. CHF 200.–
– Mivita Extensa: 50 %, max. CHF 300.–

Welche Unterlagen müssen beim Versicherer eingereicht werden?
– Die Rechnung der Yogalehrerin / des Yogalehrers

AXA

Benötigt die/der Yogalehrer/-in zum Yoga-Schweiz-Diplom eine weitere Qualifikation?
– Ja, Qualicert–Zertifizierung, ASCA–Anerkennung

Welche Zusatzversicherung (Versicherungspaket) braucht es für die Rückvergütung von Yogakursen?
– Die Versicherungspakete ACTIF oder COMPLET

Welcher jährliche Beitrag ist vorgesehen?
– ACTIF: 75 %, bis max. CHF 200.-
– COMPLET: 75 %, bis max. CHF 300.-

Welche Unterlagen müssen beim Versicherer eingereicht werden?
– Die Rechnung der Yogalehrerin/des Yogalehrers

Concordia

Benötigt die/der Yogalehrer/-in zum Yoga-Schweiz-Diplom eine weitere Qualifikation?
– Ja, EMR–Qualitätslabel

Welche Zusatzversicherung (Versicherungspaket) braucht es für die Rückvergütung von Yogakursen?
– NATURA PLUS

Welcher jährliche Beitrag ist vorgesehen?
– 50 %, bis max. CHF 200.-

Welche Unterlagen müssen beim Versicherer eingereicht werden?
– Die Rechnung der Yogalehrerin/des Yogalehrers

CSS

Benötigt die/der Yogalehrer/-in zum Yoga-Schweiz-Diplom eine weitere Qualifikation?
– Nein

Welche Zusatzversicherung (Versicherungspaket) braucht es für die Rückvergütung von Yogakursen?
– Alternativversicherung myFlex: Economy, Balance oder Premium

Welcher jährliche Beitrag ist vorgesehen?
– Economy : 50 %, max. CHF 150.-
– Balance : 50 %, max. CHF 250.-
– Premium: 50 %, max. CHF 500.-

Welche Unterlagen müssen beim Versicherer eingereicht werden?
– Die Kursbestätigung mit Angaben der Yogalehrerin/des Yogalehrers und der Dauer des Kurses

EGK

Benötigt die/der Yogalehrer/-in zum Yoga-Schweiz-Diplom eine weitere Qualifikation?
– Ja, EMR-Qualitätslabel

Welche Zusatzversicherung (Versicherungspaket) braucht es für die Rückvergütung von Yogakursen?
– Komplementär  EGK-SUN 1, 2, 3 und Flex

Welcher jährliche Beitrag ist vorgesehen?
– 80 % bis CHF 480.–

Welche Unterlagen müssen beim Versicherer eingereicht werden?
– Die Rechnung der Yogalehrerin/des Yogalehrers

Groupe Mutuel

Benötigt die/der Yogalehrer/-in zum Yoga-Schweiz-Diplom eine weitere Qualifikation?
– Ja, Qualicert–Zertifizierung, BGB–Mitgliedschaft oder EMfit–Qualitätslabel

Welche Zusatzversicherung (Versicherungspaket) braucht es für die Rückvergütung von Yogakursen?
– GO Global Solution / GX Global Flex «Option Careflex» / Gl Global Classic «Option Plus» / SB GA Krankenpflege
– Zusatzversicherung mit Bonus / EG Global School

Welcher jährliche Beitrag ist vorgesehen?
– 50 %, max. CHF 200.-

Welche Unterlagen müssen beim Versicherer eingereicht werden?
– Die Rechnung der Yogalehrerin/des Yogalehrers

Helsana

Benötigt die/der Yogalehrer/-in zum Yoga-Schweiz-Diplom eine weitere Qualifikation?
– Ja, Qualicert–Zertifizierung oder EMfit–Qualitätslabel

Welche Zusatzversicherung (Versicherungspaket) braucht es für die Rückvergütung von Yogakursen?
– SANA oder COMPLETA

Welcher jährliche Beitrag ist vorgesehen?
– Je 75 %, max. CHF 200.-

Welche Unterlagen müssen beim Versicherer eingereicht werden?
– Die Rechnung der Yogalehrerin/des Yogalehrers

KPT

Benötigt die/der Yogalehrer/-in zum Yoga-Schweiz-Diplom eine weitere Qualifikation?
– Nein

Welche Zusatzversicherung (Versicherungspaket) braucht es für die Rückvergütung von Yogakursen?
– Active Plus

Welcher jährliche Beitrag ist vorgesehen?
– CHF 150.-, ab einer Dauer von 6 Monaten oder ab 8 Einheiten

Welche Unterlagen müssen beim Versicherer eingereicht werden?
– Die Rechnung der Yogalehrerin/des Yogalehrers mit folgenden Angaben: Name und Vorname, Versichertennummer, Bezeichnung der Aktivität, Beginn und Dauer des Kurses, Durchführungsort, Kosten, Stempel und Unterschrift des Rechnungsstellers

Krankenkasse Steffisburg

Benötigt die/der Yogalehrer/-in zum Yoga-Schweiz-Diplom eine weitere Qualifikation?
– Ja, EMR–Qualitätslabel

Welche Zusatzversicherung (Versicherungspaket) braucht es für die Rückvergütung von Yogakursen?
– Eine Rückvergütung ist in allen Versicherungspaketen vorgesehen

Welcher jährliche Beitrag ist vorgesehen?
– Auf Anfrage

Welche Unterlagen müssen beim Versicherer eingereicht werden?
– Die Rechnung der Yogalehrerin/des Yogalehrers

ÖKK

Benötigt die/der Yogalehrer/-in zum Yoga-Schweiz-Diplom eine weitere Qualifikation?
– Ja, EMR-Qualitätslabel

Welche Zusatzversicherung (Versicherungspaket) braucht es für die Rückvergütung von Yogakursen?
– ÖKK Prävention

Welcher jährliche Beitrag ist vorgesehen?
– 50 %, max. CHF 300.-

Welche Unterlagen müssen beim Versicherer eingereicht werden?
– Die Rechnung der Yogalehrerin/des Yogalehrers

Rhenusana

Benötigt die/der Yogalehrer/-in zum Yoga-Schweiz-Diplom eine weitere Qualifikation?
– EMR-Qualitätslabel, NVS–Mitgliedschaft, ASCA–Anerkennung oder Qualicert–Zertifizierung

Welche Zusatzversicherung (Versicherungspaket) braucht es für die Rückvergütung von Yogakursen?
– rhenuPLUS Gold oder Platin

Welcher jährliche Beitrag ist vorgesehen?
– Gold: 75 %, max. CHF 200.–
– Platin: 75 %, max. CHF 400.–

Welche Unterlagen müssen beim Versicherer eingereicht werden?
– Die Rechnung der Yogalehrerin/des Yogalehrers

Sanagate

Die Sanagate AG wurde per 1. Januar 2022 in die Arcosana AG überführt. Arcosana ist eine Krankenkasse der CSS mit Modellen in der Grundversicherung.

Sodalis

Benötigt die/der Yogalehrer/-in zum Yoga-Schweiz-Diplom eine weitere Qualifikation?
– Nein

Welche Zusatzversicherung (Versicherungspaket) braucht es für die Rückvergütung von Yogakursen?
– Spitalversicherung und Sana oder Sana Plus

Welcher jährliche Beitrag ist vorgesehen?
– 50 %, max. CHF 200.-

Welche Unterlagen müssen beim Versicherer eingereicht werden?
– Die Rechnung der Yogalehrerin/des Yogalehrers

Sumiswalder

Benötigt die/der Yogalehrer/-in zum Yoga-Schweiz-Diplom eine weitere Qualifikation?
– Nein

Welche Zusatzversicherung (Versicherungspaket) braucht es für die Rückvergütung von Yogakursen?
– Komplementär

Welcher jährliche Beitrag ist vorgesehen?
– Max. CHF 200.-, mind 10 Lektionen

Welche Unterlagen müssen beim Versicherer eingereicht werden?
– Die Rechnung der Yogalehrerin/des Yogalehrers

SWICA

Benötigt die/der Yogalehrer/-in zum Yoga-Schweiz-Diplom eine weitere Qualifikation?
– Nein

Welche Zusatzversicherung (Versicherungspaket) braucht es für die Rückvergütung von Yogakursen?
– COMPLETA PRAEVENTA oder OPTIMA

Welcher jährliche Beitrag ist vorgesehen?
– COMPLETA PRAEVENTA: 50 %, max. CHF 300.-
– OPTIMA: 90 %, max. CHF 300.-

Livestreaming-Kurse oder Live-Videocoachings werden ebenfalls rückvergütet. Nicht unterstützt werden aufgezeichnete oder gespeicherte Videolektionen oder Onlinekurse ohne Interaktionsmöglichkeit.

Welche Unterlagen müssen beim Versicherer eingereicht werden?
– Die Rechnung der Yogalehrerin/des Yogalehrers

Visana

Benötigt die/der Yogalehrer/-in zum Yoga-Schweiz-Diplom eine weitere Qualifikation?
– Nein

Welche Zusatzversicherung (Versicherungspaket) braucht es für die Rückvergütung von Yogakursen?
– Ambulant oder Basic über Wellness-Scheck

Welcher jährliche Beitrag ist vorgesehen?
– Max. CHF 100.- für Kurse von mehr als 10 Lektionen oder max. CHF 50.- für Kurse bis 10 Lektionen oder Zweitagesseminare

Welche Unterlagen müssen beim Versicherer eingereicht werden?
– Kursrechnung (es muss ersichtlich sein, wie viele Lektionen besucht wurden)

 

Weitere Themen zu «Yogakurs»:
  • Yogakurse in der Nähe
Mitglieder Informationen, Vorteile, Mitgliedschaften und Aufnahmebedingungen
Kalender Im Kalender finden Sie ein reichhaltiges Angebot an Veranstaltungen von Yoga-Schweiz-qualifizierten Anbietern.
back-to-top zurück nach oben
  • DE
  • FR
  • Kontakt
  • News­let­ter
  • Impres­sum
  • Daten­schutz­er­klä­rung

© Bern 2025 - alle Rechte vorbehalten

Yoga Schweiz Suisse Svizzera | Geschäftsstelle | Aarbergergasse 21 | 3011 Bern | Tel. +41 31 311 07 17 | info@yoga.ch