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  3. Tarif 595 Gesund­heits­för­de­rung & Präven­tion: Abrech­nung ab 2027

Tarif 595 Gesund­heits­för­de­rung & Präven­tion: Abrech­nung ab 2027

17. September 2026
  • Allgemein
Was ist zu beachten?

Der Tarif 595 ist ein schweizweit gültiger Standard für die Abrechnung ambulanter Leistungen der Gesundheitsförderung und Prävention über die Zusatzversicherung. Ab dem 1. Januar 2027 müssen Belege, mit denen Kursteilnehmende einen Beitrag bei ihrer Zusatzversicherung zurückfordern, nach dem Tarif 595 und dem einheitlichen Rechnungsstandard (XML 5.0) erstellt werden. Betroffen seid ihr also dann, wenn eure Teilnehmer:innen solche Rückerstattungen geltend machen.

Unsere Empfehlung: Bitte kauft jetzt keine teuren Tools oder Softwarelösungen und geht keine vorschnellen Verträge ein, solange noch nicht klar ist, welche Lösungen sich bewähren. Klärt zuerst ab, wie viele eurer Kursteilnehmenden eine Zusatzversicherung haben und darüber tatsächlich einen Beitrag an ihre Kurse zurückfordern, denn davon hängt ab, ob und welche Abrechnungslösung sich für euch lohnt.

Yoga Schweiz prüft derzeit sorgfältig, was die neue Regelung für Yogalehrende, Studios und Mitglieder bedeutet, sowohl mit als auch ohne zusätzliches Qualitätslabel, und welche Lösungen die Anforderungen zuverlässig erfüllen und zugleich einfach, bezahlbar und praxistauglich sind. Sobald sich verlässlich beurteilen lässt, welche Lösungen sich bewähren, informieren wir euch mit konkreten Hinweisen und einer unabhängigen Übersicht.

Die Dokumente auf unserer Infoseite werden laufend aktualisiert; es lohnt sich also, dort regelmässig vorbeizuschauen.

Weiterführende Informationen (Stand : September 2026)

  • Abklärungen zum Tarif 595 für unsere Mitglieder (pdf)
  • FAQ zu Tarif 595 mit Ergänzungen von Yoga Schweiz (pdf)
  • Wegleitung zum Tarif 595 (pdf)
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