TARIF 595 ab 2027
Was ist zu beachten
Die bevorstehende Umstellung auf den Tarif 595 ab 2027 wirft Fragen auf.
EMFit INFO: «Der Tarif 595 ist ein schweizweit gültiger Standard für die Abrechnung von Leistungen in der Gesundheitsförderung und Prävention. Er richtet sich an Kursanbieter, Fitness- und Gesundheitscenter, Bewegungsstudios sowie andere Einrichtungen der Sportförderung.
Ab 1. Januar 2027 müssen Rückforderungsbelege für gesundheitsfördernde Leistungen nach dem Tarif 595 und dem einheitlichen Rechnungsstandard (XML 5.0) erstellt werden.»
Vorweg: Bitte keine teuren Tools oder Softwarelösungen vorschnell einkaufen. Es besteht aktuell kein Grund für überstürzte Verträge oder kostspielige Anschaffungen.
Wir verfolgen die Entwicklung aufmerksam und recherchieren sorgfältig, welche Lösungen die Anforderungen zuverlässig erfüllen und zugleich einfach, bezahlbar und praxistauglich sind. Dabei berücksichtigen wir insbesondere die Situation von selbstständig Tätigen, kleineren Kursangeboten, Gruppenunterricht und Einzelstunden.
Sobald verlässlicher beurteilt werden kann, welche Lösungen sich bewähren, informieren wir unsere Mitglieder mit konkreten Hinweisen.
Ruhe bewahren, abwarten, vergleichen – und erst dann entscheiden.
Weitere Informationen für Mitglieder